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K.i.B. Kompetenz in Beratung GmbH – Abwicklung des unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts angeordnet

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K.i.B. Kompetenz in Beratung GmbH – Die BaFin hat mit Bescheid vom 10. November 2015 angeordnet, dass die K.i.B. Kompetenz in Beratung GmbH Ihr unerlaubt betriebenen Einlagengeschäft aufgeben muss.

Die K.i.B. Kompetenz in Beratung GmbH hatte sich nach Angaben der BaFin gegenüber Kunden zum unbedingten Rückkauf der zuvor an diese verkauften Photovoltaikmodule zum ursprünglichen Verkaufspreis verpflichtet. Dies geschah auf Grundlage von Verträgen unter den Bezeichnungen „KiB – ENERGIE RENDITE EUROPA, Kauf-, Mietvertrag mit Rückkaufoption“, „Kaufvertrag über Photovoltaikmodule“, „Mietvertrag mit Verlängerungsoption“ und „Kaufangebot über Photovoltaikmodule“.

K.i.B. Kompetenz in Beratung GmbH

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erklärt weiter, dass mit der Annahme der Kaufpreise für die Photovoltaikmodule auf der Grundlage der genannten Verträge die K.i.B. Kompetenz in Beratung GmbH das erlaubnispflichtige Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin betreibe. Die K.i.B. Kompetenz in Beratung GmbH ist nun verpflichtet, die angenommenen Gelder unverzüglich und vollständig an die Kapitalgeber zurückzuzahlen.

Neben Ansprüchen gegen das Unternehmen kann unter gegebenenfalls die Geschäftsführung auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden. Auch Ansprüche gegen Anlageberater oder Anlagevermittler sollten durch einen Rechtsanwalt geprüft werden. Die Anwaltskanzlei Herfurtner steht Anlegern für Anfragen gerne zur Verfügung.

Der Beitrag K.i.B. Kompetenz in Beratung GmbH – Abwicklung des unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts angeordnet erschien zuerst auf Rechtsanwalt Herfurtner.


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