Singulus Mittelstandsanleihe – Die Mehrheit der Gläubiger hat der Rettung des Maschinenherstellers Singulus zugestimmt. Nun müssen die Aktionäre den teuren Restrukturierungsmaßnahmen zustimmen.
Die SINGULUS-Anleihe 2012/2017 (ISIN DE000A1MASJ4 / WKN A1MASJ) war zunächst im Jahr 2017 an die Anleihe-Gläubiger fällig. Obwohl nur ein Drittel des Anleihekapitals in Höhe von 60 Millionen Euro vertreten war, konnte die vorgeschlagene Umschuldung genehmigt werden. Nach der der Reform des Schuldverschreibungsgesetzes reicht in einer zweiten Versammlung die Anwesenheit eines Viertels, damit die Beschlüsse für alle Gläubiger verbindlich sind.
Die Anleihegläubiger erhalten für jeweils EURO 1.000 Euro an Schuldverschreibungen das Recht, zwei neue Schuldverschreibungen im Wert von jeweils 100 Euro sowie 96 Aktien des Unternehmens zu erwerben. Die neue Verzinsung fällt gegenüber der bisherigen deutlich geringer aus. Anstelle von 7,75% werden nur noch 3% gezahlt. Bis zur Endfälligkeit im Jahr 2021 soll die Verzinsung stetig ansteigen und im letzten Jahr der Laufzeit 10% betragen. Der Rückzahlungswert der Singulus Mittelstandsanleihe wird bis zum Ende der Laufzeit bei 115 Prozent liegen.
Verluste bei der Singulus Mittelstandsanleihe
Die Verluste können zwischen 45 und 15 Prozent erreichen. Die Gläubiger sollen bis zum Ende der Laufzeit ca. 56% ihrer Forderungen zurückerhalten, wenn man den Zeitwert berücksichtigt. Auch die FAZ geht in ihrem Bericht von einem Verlustgeschäft aus. Für den Fall, dass die Anleihe-Gläubiger nicht zugestimmt hätten, wäre eine Insolvenz von Singulus wohl die Folge gewesen. Der voraussichtliche Gegenwert wäre in diesem Fall nur bei 18% der Forderungen gelegen.
Hauptversammlung muss Konzept noch zustimmen
Dabei Aktionäre müssen eine Form der Enteignung hinnehmen, da nach Durchführung der Kapitalmaßnahmen den Anleihegläubigern rund 95 Prozent des Unternehmens gehören soll. Die Aktionäre stehen also vor einer schweren Entscheidung.
Einige Anleihegläubiger haben gegen die Beschlüsse Widerspruch eingelegt und drohen mit einer Klage. Das Unternehmen hofft auf das Freigabeverfahren. Dadurch soll die Umsetzung von Beschlüssen der Hauptversammlungen mit offensichtlich unberechtigten Klagen nicht blockiert werden können.
Aktuelles BGH-Urteil zu Beschlüssen der Gläubigerversammlung
Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes gelten die Beschlüsse der Gläubigerversammlung auch für diejenigen Gläubiger, die ihre Teilschuldverschreibungen vorher gekündigt haben. Wenn die Anleihebedingungen vorsehen, dass Mehrheitsbeschlüsse für alle Gläubiger verbindlich sind, ändere sich nichts an der Gläubigerstellung durch eine Kündigung. Auch im Kündigungsfall bleibe der Inhaber Gläubiger, bis dieser die Forderung vollständig erfüllt habe. Die Kündigung diene nur dazu, die Fälligkeit herbeizuführen. Inhalt und Umfang blieben unberührt. Das sei Sinn und Zweck des Gesetzes.
Die Erfolgschancen der Gläubiger, die ihre Anleihen gekündigt haben und auf Auszahlung drängen, sind damit nicht hoch.
Die Höhenflüge der Singulus-Aktie sind Vergangenheit
Der Wert der Singulus-Aktie liegt aktuell bei nur noch 19 Millionen Euro. Der Kurs ist dennoch aufgrund der Gläubigerversammlung seit der vergangenen Woche von 18 auf aktuell 38 Cent gestiegen.
Als Hersteller von Produktionsanlagen für optische Datenträger war Singulus sehr erfolgreich. Nachdem der Markt für derartige Produkte zusammengebrochen ist, gelang dem Unternehmen bisher keine Neuausrichtung. Ob die von Singulus für das Jahr 2016 angepeilten Umsätze in Höhe von 115 bis 130 Millionen EURO erreicht werden können, wird von vielen Marktteilnehmern bezweifelt.
Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG
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