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Verluste durch Swap-Geschäfte?

Swap-Geschäfte – Viele Privatanleger, Unternehmen und Kommunen haben durch Swap-Geschäfte horrende Verluste erlitten.

Die Stadt Bergkamen will sich nun nach Presseberichten mit der Ersten Abwicklungsanstalt (EAA) als Nachfolgerin der WestLB einen Vergleich erzielt. Die EAA wird sich mit einem angemessenen Beitrag an den Verlusten beteiligen. Die Stadt hatte ein Swap-Geschäft in einem erheblichen Umfang abgeschlossen. Die Verluste durch die riskante Zinswetten betragen insgesamt EURO 31 Millionen. Die EAA wird sich mit einem angemessenen Beitrag an den Verlusten beteiligen.

Die Kommune hatte bei den Swap-Geschäften auf den Kurs des Schweizer Frankens gewettet. Erst im Jahre 2011 hat man versucht, aus einigen Verträgen auszusteigen. Mit der Entscheidung der Schweizer Nationalbank im Januar 2015 die Unterstützungsmaßnahmen für den Schweizer Franken einzustellen, haben sich die Verluste für die bestehenden Verträge nochmals deutlich erhöht.

Swap-Geschäfte – Möglichkeiten zum Ausstieg

Eine große Zahl deutscher Banken hat ihren Kunden einen riskanten Zinsswap angeboten. In der Folge sind bei vielen Kunden überraschend hohe Verluste aufgelaufen, die für die Banken absehbar waren. Eine Aufklärung über die finanziellen Risiken wie Marktpreis-Risiko oder Kredit-Risiko durch die beratenden oder vermittelnden Banken hat in vielen Fällen nicht oder nicht ausreichend stattgefunden. Die Verdienstmöglichkeiten einer Bank sind bei Zinsswap-Geschäften deutlich lukrativer als bei Standard-Darlehen. Unabhängig von der Komplexität des Swap-Vertrages liegt im Kern in den meisten Fällen nichts anderes als eine Wette vor.

Die versprochene „Zinsoptimierung“ trat in der Regel nicht ein. Die Vertragsverpflichtungen führten bei den Bankkunden zu einem finanziellen Fiasko. Banken rechnen beim Zinsswap regelmäßig einen negativen Marktwert mit ein. Dieser wird in gerichtlichen Verfahren von den Banken meist nur als eine geringe Marge dargestellt. Tatsächlich ist eine Marge bei Swap-Geschäften nicht enthalten, da Swaps keinen Kaufpreis haben.

Schadensersatz bei Swap-Vertrag

Anfängliche negative Marktwerte werden durch Banken oft lediglich als Margen bei den Währungsabrechnungen dargestellt. Auch ist aufgrund der großen Anzahl durch einen Cross Currency Swap geschädigter Anleger eine strategisches Vorgehen der anbietenden Banken und Kreditinstitute erkennbar. Geschädigten Kunden ist zu raten, keine Angebote der Banken mit Abgeltungsklausel zu unterschreiben, die den Verzicht des geschädigten Anlegers auf jegliche Schadensersatzsansprüche beinhaltet, ohne dass vorher ein Rechtsanwalt mit der Prüfung dieser Angebote beauftragt wird.

Die Anwaltskanzlei Herfurtner in München steht betroffenen Privatpersonen und Unternehmen für die Überprüfung ihres Swap-Vertrages bundesweit zur Verfügung.

Der Beitrag Verluste durch Swap-Geschäfte? erschien zuerst auf Rechtsanwalt Herfurtner.


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