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Lignum Sachwert Edelholz AG Insolvenz beantragt

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Lignum Sachwert Edelholz AG Insolvenz beantragt – Die Lignum Sachwert Edelholz AG hat am 08.04.2016 die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt. Das Unternehmen aus der Berliner Lignum Gruppe ermöglichte seinen Anlegern Investitionen in Wälder und Edelholze, welche unter dem Namen „Nobilis“ beworben wurden. Über 65 Millionen Euro konnte das Unternehmen bis heute von seinen Anlegern einsammeln. Doch nun steht das Unternehmen möglichwerweise vor dem endgültigen Aus und die betroffenen Anleger müssen um ihre Investitionen bangen.

Lignum gibt BaFin Schuld an Insolvenz

Die Lignum Sachwert Edelholz AG wirft der BaFin vor, die Insolvenz des Unternehmens verschuldet zu haben. Die BaFin hatte dem Unternehmen zuletzt am 17.03.2016 das öffentliche Angebot der Vermögensanlagen „Nobilis-Rent“, NobilisPriva“ und „NobilisVita“ verboten. Grund für das Verbot war, dass die Lignum Sachwert Edelholz AG Ihren Verpflichtungen aus dem seit Jahresbeginn uneingeschränkt geltenden Kleinanlegerschutzgesetz nicht nachgekommen ist. Dieses sieht vor, dass Anbieter von Vermögensanlagen potenziellen Anlegern einen Verkaufsprospekt zur Verfügung stellen müssen, welcher unter anderem über die Risiken der gegenständlichen Anlage aufklären soll. Die Lignum-Gruppe hat es letztlich bis heute versäumt, einen entsprechenden Prospekt vorzulegen, welcher den Anforderungen des Kleinanlegerschutzgesetzes entspricht. Das Unternehmen argumentiert stattdessen, dass es sich bei den von ihr beworbenen Produkten überhaupt nicht um klassische Vermögensanlagen handele und deshalb auch keine Prospektpflicht bestehe.

Lignum Sachwert Edelholz AG Insolvenz – BaFin setzt sich durch

Die BaFin ist der Argumentation der Lignum-Gruppe jedoch nicht gefolgt und hat das ausgesprochene Verbot am 24.03.2016 offiziell verkündet. Ein Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz seitens der Lignum Sachwert Edelholz AG wurde vom Verwaltungsgericht Frankfurt am Main zurückgewiesen. Eine Entscheidung in der Hauptsache steht zwar noch aus, sie käme aber ohnehin zu spät.

Ohne die Möglichkeit, die von dem Verbot betroffenen Vermögensanlagen öffentlich anzubieten, sah sich die Lignum Sachwert Edelholz AG nicht mehr imstande, das laufende Geschäft aufrecht zu erhalten. Nach eigenen Angaben war das Unternehmen gezwungen, den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu stellen. Die Lignum-Gruppe sieht sich hierbei als Opfer einer angeblich vorschnellen Informationspolitik der BaFin. Diese hätte nach Ansicht des Unternehmens die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes abwarten müssen, ehe sie ein Verbot ausspricht. Ob jedoch das Gericht letztlich zu einem anderen Ergebnis als die BaFin kommt ist selbstverständlich fraglich.

Konsequenzen und Möglichkeiten für Anleger

Betroffene Anleger der Lignum Sachwert Edelholz AG müssen nun im schlimmsten Falle den Totalverlust ihrer Anlage befürchten. Sollte das Insolvenzgericht dem Antrag des Unternehmens stattgeben, muss geprüft werden, welche Forderungen von Drittschuldnern bestehen und welche Vermögenswerte noch im Unternehmen vorhanden sind. Eine entscheidende Frage hierbei ist selbstverständlich, welchen Wert die Wälder und das Edelholz tatsächlich haben, welche das primäre Anlageobjekt der Nobilis-Produkte waren. Wie regelmäßig im Rahmen eines Insolvenzverfahrens erscheint es jedoch auch hier unwahrscheinlich, dass Anleger mit der Erstattung ihrer gesamten Einlage rechnen können.

Betroffene Anleger sollten also bereits jetzt anwaltlich prüfen lassen, ob sie ggf. Ansprüche gegenüber der Lignum Sachwert Edelholz AG geltend machen können. Auch für die Durchsetzung dieser Ansprüche im Rahmen des Insolvenzverfahrens sollten sich Anleger an einen erfahrenen Anwalt wenden. Anleger, die ihre Ansprüche nicht rechtzeitig anmelden, können diese später nicht mehr beitreiben.

Aber auch mögliche Schadensersatzansprüche gegenüber den Vermittlern und Beratern der Nobilis-Produkte sollten geprüft werden. Diese hätten die Anleger über etwaige Risiken der Anlage aufklären müssen. Die Lignum Sachwert Edelholz AG hat überdies mit Renditen von bis zu 11 Prozent geworben. Sollte sich herausstellen, dass ein solcher Wert mit dem vorliegenden Unternehmenskonzept überhaupt nicht realisierbar war, hätten die Berater dies den Anlegern mitteilen müssen. Auch aus diesem Versäumnis können sich für Anleger vorliegend Ansprüche ergeben.

Die Anwaltskanzlei Herfurtner unterstützt Sie bei der Prüfung und der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Die Rechtsanwälte der Kanzlei Herfurtner betreuen Mandanten insbesondere in den Rechtsgebieten Bankrecht, Kapitalmarktrecht, Anlegerschutz, Gesellschaftsrecht und Immobilienrecht.

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