Agrofinanz GmbH – BaFin hat der Agrofinanz GmbH aus Kleve aufgegeben, das von ihr unerlaubt betriebene Einlagengeschäft einzustellen und durch unverzügliche Rückzahlung an die Kapitalgeber abzuwickeln.
Die Agrofinanz GmbH hatte auf der Grundlage eines sogenannten „Kauf-, Miet- und Rückkaufvertrags“ gewerbsmäßig Gelder angenommen und deren unbedingte Rückzahlung versprochen, ohne über die hierfür erforderliche Erlaubnis der BaFin zu verfügen. Die Agrofinanz GmbH hatte vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt am Main Widerspruch gegen die Einstellungs- und Abwicklungsanordnung eingelegt. Dieser wurde mit Beschluss vom 23. November 2015 abgelehnt.
Das Unternehmen hat sich nach eigenen Angaben auf die Bestellung von Anbauflächen mit Ölpalmen und Kakaobäume spezialisiert. Als landwirtschaftliches Unternehmen bietet sie Investoren auch verschiedene Anlagemöglichkeiten zum Vermögensaufbau an.
Als Emittent von Direktinvestments hat die Gesellschaft fünf „Direktinvestments in Palmöl“ und ein „Direktinvestment in Kakao“ am Markt platziert. Dabei handelt es sich um Sale-and-Lease-back-Verträge über einen fest definierten Bestand an Ölpalmen oder Kakaobäumen. Die Ländereien der Agrofinanz GmbH befinden sich in Ecuador. Privaten und institutionellen Anlegern wird eine hohe Sicherheit versprochen. Auch wird ein Investment in den Agrarsektor generell, aber im speziellen in Palmöl und Kakao als äußerst lukrativ angepriesen.
Manche Anleger fragen sich nun, ob für die Rückabwicklung ausreichend Liquidität vorhanden ist.
Renditeversprechen der Agrofinanz GmbH
Anleger wurden mit einer Rendite von 13,5 Prozent gelockt. Doch im Worst-Case-Szenario solte der Preis für Palmöl nur um null und der Preis für das Grundstück nur um zwei Prozent steigen. Auf der Titelseite des Prospekts wurde mit einer Renditeprognose von dann nur noch 8,28 Prozent geworben, was dem Basisfall entsprechen soll. Die ursprüngliche Werbekampagne wurde von Agrofinanz gestoppt.
Anlegern kann nur geraten werden eine rechtliche Beratung einzuholen, falls die Termine für Rückzahlung nicht eingehalten werden. In diesem Fall könnten gegebenenfalls Schadensersatzansprüche aufgrund einer fehlerhaften Anlageberatung oder Prospekthaftung geprüft werden. Die Anwaltskanzlei Herfurtner berät Anleger bundesweit.
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