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Schiffsfonds-Investment – Bundesgerichtshof entscheidet für Anleger

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Schiffsfonds-Imvestment – Bundesgerichtshof entscheidet zum Anlegerschutz bei Schiffsfonds – Ein Privatanleger erhält Schadenersatz wegen Falschberatung nachdem er in einen Schiffsfonds investierte.

Der Bundesgerichtshof lehnte eine Nichtzulassungsbeschwerde der Privatbank M.M. Warburg & Co ab. Damit hat das muss die Bank einem Anleger Schadensersatz zuzüglich Zinsen zahlen, der von der Bank zu einem Schiffsfonds-Investment in Höhe von EURO 50.000,00 in eine Schiffsbeteiligung beraten wurde.

Mit dieser BGH-Entscheidung (XI ZR 542/14) ist nun das Urteil des Hamburger Landgerichts (Az. 302 O 356/2) rechtskräftig. Bereits das Oberlandesgericht hatte geurteilt, dass die Bank M.M. Warburg & Co  fehlerhaft beraten habe und Schadensersatz leisten müsse. Insbesondere habe eine Provision in erheblichem Umfang erhalten und über die sog. Kick-back-Zahlung nicht aufgeklärt.

Schadensersatz wegen Falschberatung bei Schiffsfonds-Investment

M.M. Warburg & Co hatte die Falschberatung bestritten und vorgetragen, dass die Schadensersatzforderungen verjährt sei. Laut Bundesgerichtshof begann die dreijährige kenntnisabhängige Verjährungsfrist nicht bei Vertragsunterzeichnung zu laufen. Die Frist beginnt erst zu laufen, wenn der Beratene über die tatsächliche Höhe der Provision für die Bank informiert wird.

Schadenersatzansprüche bei geschlossenen Fonds

Die BGH-Entscheidung für alle Fälle maßgebend, bei denen über das Agio verhandelt wurde. Das bietet vielen der insgesamt ca. 280.000 Anlegern neue Möglichkeiten, die zusammen über EURO 30 Milliarden in Schiffsbeteiligungen investiert haben. Diese wurden von Banken und Anlagevermittlern intensiv beworben. Eine anlegergerechte Beratung hat in vielen Fällen nicht stattgefunden.

Im aktuell entschiedenen Fall hat sich der Bankkunde an dem Rohöltanker „Margara“ beteiligt. Der Kläger konnte zwar das Agio von fünf auf ein Prozent nach Verhandlungen mit der Bank reduzieren. Allerdings war ihm nicht bekannt, dass die restlichen Provisionszahlungen bis zu 18% betrugen. Der Insolvenzverwalter verlangt eine Rückzahlung der Ausschüttungen bei den Anleger der „Margara“.

Rechtsprechung zu Kick-back-Zahlungen

Der Bundesgerichtshof bleibt mit dieser Entscheidung seiner verbraucherfreundlichen Rechtsprechung bei Provisionszahlungen treu. Banken und Sparkasse müssen Kunden darüber aufklären, falls Provisionszahlungen für die Vermittlungen von Geschäften fließen, damit dem Kunde ein möglicher Interessenkonflikt von vornherein bewusst wird.

In vielen Einzelfällen wurden die Kick-back-Zahlungen den Kunden bei geschlossenen Fonds verschwiegen. Betroffene Anleger sollten einen spezialisierten Rechtsanwalt im Bank- und Kapitalmarktrecht mit der Prüfung Ihrer möglichen Ansprüche auf Schadensersatz wegen Falschberatung beauftragen.

Links zu Urteil Schiffsfonds-Investment

Hamburger Privatbank muss einem Anleger Schadenersatz wegen Falschberatung zahlen

BGH verurteilt Warburg

Bundesgerichtshof stärkt Anlegerrechte bei Schiffsfonds

Schon mehrere tausend Urteile gegen Banken

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